Ein Herzschrittmacher unterstützt einen zu langsamen Herzschlag, während ein Defibrillator lebensgefährliche Rhythmusstörungen erkennt und behandelt. Welches Gerät geeignet ist, hängt von der Art der Herzerkrankung, dem Risiko für plötzlichen Herztod und weiteren Befunden ab. Die Kosten variieren je nach Gerät, Klinik und Versicherung.
Herzschrittmacher und Defibrillator sind beides Implantate für Menschen mit bestimmten Herzrhythmusstörungen, sie erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Ein Herzschrittmacher hilft vor allem dann, wenn das Herz zu langsam schlägt oder Pausen macht. Er gibt kleine elektrische Impulse ab, damit der Herzschlag regelmäßig und ausreichend schnell bleibt.
Ein Defibrillator, meist als implantierbarer Kardioverter-Defibrillator oder ICD bezeichnet, ist für Menschen gedacht, bei denen ein erhöhtes Risiko für gefährliche schnelle Rhythmusstörungen besteht. Er überwacht den Herzrhythmus dauerhaft und kann im Notfall durch gezielte Impulse oder einen Schock eine lebensbedrohliche Rhythmusstörung beenden.

Ein Herzschrittmacher besteht in der Regel aus einem kleinen Gerät, das unter die Haut im Bereich des Brustkorbs eingesetzt wird, sowie einer oder mehreren Elektroden, die ins Herz führen. Das System erkennt, ob das Herz ausreichend eigenständig schlägt. Wenn nicht, sendet es Impulse, die den Herzmuskel zur Kontraktion anregen.
Typische Gründe für einen Herzschrittmacher sind ein zu langsamer Puls, eine Störung der Reizleitung oder bestimmte Formen von Herzblock. Auch bei manchen Beschwerden wie Schwindel, Müdigkeit oder Ohnmacht kann ein Herzschrittmacher sinnvoll sein, wenn die Ursache eine Bradykardie ist.
Ein implantierbarer Defibrillator überwacht den Herzrhythmus kontinuierlich. Erkennt er eine gefährliche Tachykardie oder Kammerflimmern, kann er zunächst mit schnellen Stimulationsimpulsen reagieren. Falls das nicht ausreicht, gibt er einen stärkeren elektrischen Schock ab, um einen normalen Rhythmus wiederherzustellen.
Ein ICD ist kein Ersatz für einen Herzschrittmacher in jeder Situation, auch wenn einige Geräte beide Funktionen kombinieren können. Die Entscheidung hängt davon ab, welche Störung vorliegt und welches Risiko im Vordergrund steht.
Manche Patientinnen und Patienten benötigen ein Kombinationsgerät mit Schrittmacher- und Defibrillatorfunktion. Das ist vor allem dann relevant, wenn sowohl ein langsamer Herzschlag als auch das Risiko für gefährliche schnelle Rhythmusstörungen bestehen.
Der Eingriff erfolgt meist in einer spezialisierten Klinik unter örtlicher Betäubung und gegebenenfalls mit leichter Sedierung. Das Gerät wird unter die Haut eingesetzt, die Elektroden werden über eine Vene zum Herzen vorgeschoben. Nach der Implantation wird das System überprüft und programmiert.
Die genaue Dauer und der stationäre Aufenthalt hängen vom Gerät, vom Gesundheitszustand und von möglichen Begleiterkrankungen ab. Nach dem Eingriff sind Kontrolltermine wichtig, damit das Gerät optimal eingestellt bleibt.
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: Gerätetyp, Klinik, notwendige Untersuchungen, Dauer des Aufenthalts und Nachsorge. Ein Herzschrittmacher ist in der Regel anders kalkuliert als ein Defibrillator, weil ICD-Systeme technisch aufwendiger sind. Auch Kombinationsgeräte können teurer sein.
Für gesetzlich oder privat Versicherte gelten unterschiedliche Abrechnungswege. In vielen Fällen übernimmt die Krankenversicherung die medizinisch notwendige Versorgung. Dennoch können je nach Land, Versicherung und individueller Situation weitere Kostenanteile entstehen, etwa für Zusatzleistungen oder Nachsorge. Lassen Sie sich vor dem Eingriff einen transparenten Kostenvoranschlag und eine Klärung der Kostenübernahme geben.
Wie bei jedem Eingriff gibt es Risiken, zum Beispiel Blutung, Infektion, Verrutschen einer Elektrode oder Beschwerden an der Implantationsstelle. Nach der Implantation sind regelmäßige Kontrollen wichtig. Viele Menschen können mit einem Herzschrittmacher oder Defibrillator ihren Alltag wieder gut bewältigen, sollten aber die Empfehlungen des Behandlungsteams beachten.
Je nach Gerät können Einschränkungen bei starken Magnetfeldern oder bestimmten medizinischen Untersuchungen gelten. Moderne Systeme sind oft besser geschützt, dennoch sollten Sie immer angeben, dass ein Implantat vorhanden ist.

Wenn Sie wiederholt Ohnmachtsanfälle, ausgeprägten Schwindel, Herzstolpern, Luftnot oder Brustschmerzen haben, sollte dies ärztlich abgeklärt werden. Auch nach einer Diagnose wie Herzblock, Vorhofflimmern mit langsamer Frequenz oder nach schweren Rhythmusstörungen ist eine kardiologische Beurteilung wichtig.
Ob Herzschrittmacher oder Defibrillator sinnvoll ist, entscheidet die Kardiologin oder der Kardiologe anhand von EKG, Langzeitmessung, Echokardiografie und Ihrer Krankengeschichte. Eine individuelle Beratung ist entscheidend, da sich die richtige Therapie nicht allein an einem einzelnen Symptom festmachen lässt.
Herzschrittmacher und Defibrillator sind nicht dasselbe: Der Schrittmacher hilft bei zu langsamem Herzschlag, der Defibrillator schützt vor gefährlich schnellen Rhythmusstörungen. Welche Lösung geeignet ist, hängt von Ihrer Herzdiagnose, Ihrem Risiko und den Ergebnissen der Untersuchung ab. Lassen Sie sich ausführlich beraten, damit Nutzen, Risiken und Kosten gemeinsam verstanden werden.
Nein, nicht immer. Ein Herzschrittmacher behandelt vor allem einen zu langsamen Puls, ein Defibrillator schützt vor lebensgefährlichen schnellen Rhythmusstörungen.
Nein. Ein ICD überwacht den Herzrhythmus und kann bei gefährlichen Rhythmusstörungen eingreifen. Manche ICDs haben zusätzlich eine Schrittmacherfunktion.
Das hängt vom Gerät, der Klinik, dem Aufenthalt und der Nachsorge ab. Lassen Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung und der Klinik klären.
Die Batterielaufzeit ist unterschiedlich und hängt von Gerätetyp und Nutzung ab. Regelmäßige Kontrollen zeigen rechtzeitig, wann ein Austausch nötig wird.
Oft ja, aber abhängig von Gerät, Erkrankung und Heilungsverlauf. Ihr Behandlungsteam sagt Ihnen, welche Belastung sicher ist.
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